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Oktober 2023
EUROPA MÖBEL-Umweltstiftung - fördert erneut Umweltprojekte
In einer Zeit, in der Umweltschutz und Nachhaltigkeit immer stärker in den Fokus rücken, wird die Förderung von regionalen Umweltschutzprojekten zunehmend zu einem entscheidenden Element im Kampf gegen die Umweltkrise. Die voranschreitende Klimaveränderung und die Auswirkungen auf Ökosysteme erfordern dringend Maßnahmen auch besonders auf regionaler Ebene. Die EUROPA MÖBEL-Umweltstiftung des Europa-Möbel Verbundes stellt insgesamt fast 10.000 EUR zur Verfügung, um dieses wichtige Engagement zu unterstützen.
Mit 4.500 EUR wird das Mitmachprojekt AKA 500 gefördert. 500 Menschen aktiv für Klima- und Artenschutz in Stadt und Landkreis Osnabrück gewinnen ist das Mitmachprojekt des Vereins Umweltschutz und Lebenshilfe. Die zwei Projekte „ Mayawaki-Wald und Trüffelfläche“ verbessern mit der Schaffung von Miniwäldern die Luftqualität und bieten Vögeln , Insekten und Tieren neuen Lebensraum. Der Trüffelpilz an den Wurzeln der Gehölze macht diese robuster gegen die Folgen der Klimaerwärmung. Das Projekt wurde 2022 mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet und wird im Jahr 2023 aufgrund des großen Erfolges weitergeführt.
Bildung im Kindergarten unterstützt der Verein Windkanter e.V. mit seinem Projekt und sorgt mit einer pädagogischen Umweltarbeit anhand von Wildblumenwiesen, Hochbeeten und Gewächshäusern für praxisnahen Unterricht und Sensibilität im Umgang mit der Natur. Gefördert wird dieses tolle Kinder- und Jugendprojekt mit 5.000 EUR:
Eine Tauschbörse für den Tausch von Lebensmitteln sowie die Anschaffung von Insektenhotels widmet sich das Projekt der Engelshelfer e.V. im Kleingartenverein. Was zuviel geerntet wurde, wird getauscht oder auch Bedürftigen zur Verfügung gestellt. 450 EUR erhält der Verein von der EUROPA MÖBEL-Umweltstiftung.
„Die Unterstützung und Initiierung solcher Projekte auf lokaler Ebene bietet nicht nur unmittelbare Vorteile für die Umwelt, sondern trägt auch maßgeblich zur Schaffung einer nachhaltigen Zukunft bei. Wir freuen uns, auch im 2. Halbjahr wieder so tolle Projekt unterstützen zu können. „so Jürgen Koch, Geschäftsführer von Wohnzimmer Koch aus Bamberg.
April 2022
EUROPA MÖBEL-Umweltstiftung
22.000 Euro für Umweltprojekte
Der neue Bericht des Weltklimarates liest sich wie die Akte eines Intensivpatienten: Die Lage ist sehr ernst, aber nicht hoffnungslos. Die globale Erderwärmung kann noch bei 1,5 Grad, spätestens bei 2 Grad gestoppt werden. Es stehen die Werkzeuge und Know-how zur Verfügung, um die Erderwärmung zu stoppen. Aber man müsse auch wollen, fasst der Vorsitzende des Weltklimarates, Hoesung Lee, zusammen. Das viele kleine Projekte und Initiativen wollen, zeigt die Förderung der Europa Möbel-Umweltstiftung von rund 22.000 EUR für Umweltprojekte im ersten Halbjahr 2022.
Mit 5.000 EUR wird das Institut für Ozean Plastik Recycling IFOPR unterstützt, das ein Online-Portal für Schulen und Einrichtungen konzipiert. Konzepte und Vorträge zum Downloaden und Umsetzen mit Schülerinnen und Schülern sollen helfen, Müll zu sammeln und die Meere vor Müll zu schützen.
Ebenfalls 5.000 EUR erhält das Projekt Grüne Wasser. Mit künstlichen Einbauten sollen natürliche Lebensstrukturen auf in praktisch vegetationsfreien Wasserwegen in Hamburg geschaffen werden. Begrünte Inseln werden so in den Stadtraum gebracht und ökologische Nischen angelegt.
In die Jahre gekommene Streuobstwiesen werden von drei Kindergruppen des Nabu Wesel wieder verjüngt. Damit wird der Klima- und Artenschutz in der Region gefördert. Jedes Kind pflanzt seinen eigenen Baum. Die Umweltstiftung spendet 5.000 EUR für die Aktion.
Die Deutsche Wildtierstiftung kümmert sich ebenfalls um Bäume. Auf der zur Verfügung gestellten Fläche soll der ökologische Waldumbau für die nächste Generation vorangetrieben werden. Jugendliche pflanzen unter professioneller Leitung 6.000 Bäume. So entsteht ein klimaresilienter Mischwald. Das Projekt wird mit 7.200 EUR unterstützt.
„Wir freuen uns wieder sehr, das vielfältige und kreative Engagement regionaler Initiativen und Fördervereinen mit unserer Umweltstiftung unterstützen zu können. Jedes Projekt ist etwas Besonderes und fördert das Bewusstsein des Klima- und Umweltschutzes vor Ort. „so Jürgen Koch, Geschäftsführer von WOHNZIMMER KOCH.
Der Europa Möbel-Verbund ist ein Zusammenschluss von mehr als 460 Möbelhäusern mit Verkaufsstellen in Deutschland, Österreich, Belgien, den Niederlanden, Schweiz, Italien, Frankreich, Luxemburg, Kroatien, Portugal und Rumänien.
Juli 2019
Wiederholungstäter des Umweltschutzes
Wohnzimmer Koch spendet wieder 5000 Euro
Bamberg. Bereits zum zweiten Mal hat Wohnzimmer Koch der Organisation „Artenschutz in Franken“ 5000 Euro im Namen der EUROPAMÖBEL-UMWELTSTIFTUNG gespendet. Die Stiftung hilft innovativen Umweltschutz-Projekten. Werner Koch, Verkaufsleiter des inzwischen 60-jährigen Familienunternehmens, sagt dazu: „Es ist unsere Verantwortung, die Umwelt für die Zukunft unserer Kinder zu schützen.“ Dieses Verantwortungsgefühl gegenüber seinen Mitmenschen haben die beiden Inhaber Werner und Jürgen Koch auch für ihre Kunden im Einrichtungshaus, das sich auf individuelles Wohnen und Speisen spezialisiert hat. Jürgen Koch, Geschäftsführer: „Seit mehr als 10 Jahren verwenden wir ausschließlich Strom aus Wasserkraft und produzieren nachhaltigen Strom aus Sonnenenergie.“ Eine umfangreiche und direkte Chef-Beratung, faire Preise und starker Service begeistert die Kunden. Die durchschnittliche Bewertung: „4,73/5: Von der Beratung bis zur Lieferung lief immer alles bestens.“

ES MUSS ETWAS GETAN WERDEN FÜR DIE UMWELT!
Die aktuellen Zahlen und Meldungen sind alarmierend: Mindestens ein Fünftel aller Tier- und Pflanzenarten ist vom Aussterben bedroht. Gleichzeitig steigt der Meeresspiegel drastisch an und auch das Thema CO2-Ausstoß brennt unter den Nägeln. Höchste Zeit also, nicht nur zu reden, sondern endlich etwas zu tun.
Denn: Ökologisches Bewusstsein und Nachhaltigkeit sind mehr als nur Mode-Erscheinungen. Die Auswirkungen des Klimawandels betreffen uns alle. Auch für Deutschland und Europa erwarten die Wissenschaftler große Schäden. Ein weiterer Grund jetzt zu handeln und Verantwortung zu demonstrieren.
„Die Gesellschafter des EMV und weitere Spender werden jährlich bis zu 100.000 EUR für Umweltschutzprojekte zur Verfügung stellen“, verspricht Helmut Ahlsdorf, Vorstand der EUROPA MÖBEL-Umweltstiftung. „Damit stellen wir uns der Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder und der Erhaltung der Artenvielfalt.“
Die EUROPA MÖBEL-Umweltstiftung
Partnerschaft von Möbelhandel und Möbelindustrie

...steht nicht nur für Lifestyle, sondern auch für...

... Qualität und Nachhaltigkeit
NATURA Produkte werden in Betrieben gefertigt, in denen Handwerklichkeit, Individualität und Kundenwünsche zur Philosophie gehören. Die Produkte werden fast ausschließlich in Europa gefertigt. Wir achten auf Materialien, Ressourcen und Gesundheit.


... Gemütlichkeit und Komfort
Sitzkomfort und Gemütlichkeit ist unser Anspruch und unsere Passion. Jedes Produkt muss die hohen Erwartungen erfüllen und soll auch nach Jahren Ihnen noch Freude bereiten.
... Geschmack & Liebe zum Detail
Wir denken uns interessante Materialkombinationen aus, die wie die Mode, individuell und immer wieder anders sind. Damit geben wir Ihnen eine Vorlage, sich Ihre eigene Idee umzusetzen. Unsere Produkte geben das her, vom Polstermöbel bis zum Stuhl.


... Preis und Leistung
Darauf achten wir besonders!
Viele Menschen sollen sich NATURA Produkte leisten können und der Preis soll kein Hinderungsgrund für eine neue Einrichtung sein. Bei NATURA arbeiten wir nicht mit Rabatten, sondern alle Kunden erhalten einen echten, fairen Preis.

NATURA HOME ist führend
in Deutschland in diesem Segment und für Sie in der ganzen Welt unterwegs. Wir bringen interessante Themen und Trends mit zurück und in Ihr zu Hause.
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Bitte beachten Sie, dass wir nicht alle Produkte im Möbelhaus ausgestellt haben.
Die im Katalog gezeigten Deko-Artikel und Teppiche sind möglicherweise nicht im Möbelhaus ausgestellt und nicht immer bestellbar. Auch die Warengruppe SCHLAFEN haben wir nicht im Möbelhaus ausgestellt. Selbstverständlich können wir die im Katalog gezeigten Schlafzimmer-Artikel und Teppiche für Sie bestellen.
Wenn Sie sich für ein bestimmtes Modell interessieren, können Sie gerne bei uns telefonisch nachfragen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Waren schließen.
(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit Ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Mit der Bestellung der Ware geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab, an das Sie drei Wochen ab Abgabe der Bestellung gebunden sind.
(3) Die Annahme durch uns erfolgt entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), durch Annahme von Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder durch Zustellung der bestellten Ware. Das Vertragsangebot gilt auch als angenommen, wenn wir vor Ablauf der Dreiwochenfrist das Vertragsangebot nicht schriftlich abgelehnt haben. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, zu dem unsere Annahme bzw. Ablehnung Ihnen zugeht.
§ 3 Preise
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein und gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bei Abholung ab unserem Lager. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen nicht enthalten.
(2) Kosten für über den Kaufvertragsgegenstand hinausgehende zusätzlich vereinbarte Leistungen (z.B. Dekorations- und Verblendungsarbeiten) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind bei Abnahme zu bezahlen.
(3) Eine Aufrechnung Ihrerseits ist nur mit Forderungen möglich, die von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder als Mängelrüge oder Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag geltend gemacht werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Änderungsvorbehalt
(1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Wird unsererseits aufgrund eines Warenmusters oder einer Abbildung verkauft, so sind Abweichungen hiervon bei der gelieferten Ware zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Ansprüchen uns gegenüber, wenn sie handelsüblich sind, und etwaige vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Insbesondere bleiben handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen (z.B. bei Holz-, Naturstein-, Glas- und Keramikoberflächen) sowie Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton, und Abweichungen von Maßdaten vorbehalten.
§ 5 Montage
(1) Sofern Montageleistungen vereinbart wurden, sind uns die Räumlichkeiten, in denen die Montage erfolgen soll, frei von die Montage beeinflussenden Hindernissen und – sofern eine Decken- oder Wandbefestigung gewünscht ist – mit tragfähigen Decken bzw. Wänden zur Verfügung zu stellen. Wenn unsererseits hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Tragfähigkeit oder Eignung bestehen, werden wir Ihnen dies vor der Montage mitteilen.
(2) Unser Team ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die zwischen uns vertraglich vereinbarten Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden solche Arbeiten auf Ihren Wunsch hin dennoch ausgeführt, wird zwischen uns keinerlei Vertragsverhältnis begründet. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für derlei eigenmächtige Zusatzarbeiten.
§ 6 Lieferbedingungen / Annahmeverzug / Gefahrübergang
(1) Sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde, sind von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistung stets unverbindliche Angaben.
(2) In Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger für uns nicht vorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse ruht das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, mit der Folge, dass die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit sind. Dies gilt auch, wenn sich der betroffene Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt in Verzug befindet. Sofern möglich, sind die Vertragspflichten den Gegebenheiten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben anzupassen.
Wir werden Ihnen eine solche Leistungsverzögerung unverzüglich anzeigen. Sofern derartige Störungen nicht nur von vorübergehender Dauer sind oder die Ware auf absehbare Zeit nicht bei unserem Lieferanten verfügbar ist und unsere Bemühungen um Beschaffung einer gleichartigen Ware vergeblich oder die hiermit verbundenen Kosten für uns unverhältnismäßig sind, besteht ein unverzüglich schriftlich anzuzeigendes Rücktrittsrecht im Hinblick auf die betroffene Ware. Im Falle eines Rücktritts werden wir Ihnen etwaige an uns geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
Ihre gesetzlichen Rechte wegen Lieferverzugs werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei Sie Schadensersatz nur nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen können.
(3) Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, beginnt die Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Pflichten vollständig nachgekommen sind.
(4) Sollten wir einen fest vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, sind Sie verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(5) Die Lieferung der Waren erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Wird bei Lieferungen ungerechtfertigt die Annahme verweigert, eine falsche Lieferadresse angegeben oder die Ware bei ordnungsgemäßer Auftragsabwicklung unsererseits aus anderen von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht angenommen bzw. nicht zugestellt, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Unser Anspruch auf Vertragserfüllung bleibt bestehen. Alternativ können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Aufgrund des Verzugs entstehende Lagerkosten sind von Ihnen zu ersetzen.
Als Schadensersatz statt der Leistung können wir pauschal 30 Prozent des Kaufpreises ohne Abzüge verlangen.
Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem die Ware an Sie ausgeliefert wird oder indem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten.
(6) Soweit Ihnen zumutbar, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor (Vorbehaltsware).
(2) Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, darf die Kaufsache durch Sie weder veräußert werden noch in sonstiger Weise über das Eigentum hieran verfügt werden. Sie sind verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kaufgegenstand für einen Dritten bestimmt ist. Der Dritte ist durch Sie auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
(3) Verhalten Sie sich vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, sofern Sie unrichtige oder unvollständige Angaben über die Ihre Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht haben oder sofern auf Ihrer Seite objektive Zahlungsunfähigkeit besteht oder Insolvenzantrag gestellt wurde, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Durch diese Regelung werden unsere weitergehenden Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens nicht berührt.
§ 8 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und / oder der Rücknahme gelieferter Waren haben wir, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Regelung getroffen wurde, Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach Maßgabe folgender Regelungen:
(1) Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
(2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und / oder Rücknahme nach Lieferung:
• im 1. Halbjahr 25 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 2. Halbjahr 35 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 3. Halbjahr 45 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 4. Halbjahr 55 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 3. Jahr 75 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 4. Jahr 85 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 5. Jahr 100 % des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und / oder Rückgabe nach Lieferung:
• im 1. Halbjahr 35 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 2. Halbjahr 45 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 3. Halbjahr 60 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 4. Halbjahr 80 % des Kaufpreises ohne Abzüge
• im 3. Jahr 100 % des Kaufpreises ohne Abzüge
Die Pauschale ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen wesentlich höheren oder Sie einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen.
(3) Die Ziffern (1) und (2) gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.
§ 9 Gewährleistung
(1) Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Mängel, die von Ihnen zu vertreten sind, so etwa durch ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oder Pflege sowie für Schäden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht oder sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse, soweit der Kaufgegenstand nicht auf diese Einflüsse ausgerichtet ist (wie etwa witterungsbeständige Gartenmöbel).
§ 10 Haftung
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unserer Vertragspartner, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung, sowie die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen, auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer:innen, Mitarbeiter:innen, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§11 Bonitätsprüfung
Wir übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung und die Durchführung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten an die CRIF GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München.
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b und Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Datenaustausch mit der CRIF GmbH dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen (§§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Die CRIF GmbH verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer erfolgt gemäß Art. 44 ff. DSGVO. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIF GmbH können deren Informationsblatt entnommen oder online unter www.crif.de/datenschutz eingesehen werden.
§ 12 Erfüllungsort / Vertragssprache / Rechtswahl
(1) Sofern sich aus dem Vertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch.
(3) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind – sofern auf den Vertrag anwendbar – innerhalb der Europäischen Union die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, sofern Sie Verbraucher:in sind.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
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WOHNZIMMER KOCH GMBH, Gutenbergstraße 18, 96050 Bamberg,


















































































